Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen beim Kauf unserer Waren die gesetzliche Gewährleistung nach deutschem und europäischem Recht zu. Diese Rechte haben Sie unabhängig davon, ob Ihnen zusätzlich eine freiwillige Garantie eingeräumt wird.
Harmonisierte Mitteilung nach EU-Verordnung 2025/1960
Die folgende Grafik informiert Sie über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Europäischen Kommission:
Ihre Rechte im Überblick:
Gewährleistungsfrist: Mindestens zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Innerhalb dieses Zeitraums haften wir für Sachmängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren.
Ihre Ansprüche im Gewährleistungsfall:
- kostenlose Nachbesserung (Reparatur) oder
- kostenlose Ersatzlieferung
- in bestimmten Fällen: Preisminderung oder vollständige Rückerstattung des Kaufpreises
Was ist zu tun, wenn Sie eine vertragswidrige Ware erhalten haben?
- Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich unter info@spears-walker.com.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Weitere Informationen zu Ihren Gewährleistungsrechten in der EU finden Sie im Portal europa.eu/youreurope/garantien der Europäischen Kommission.
